Diese Prüfung ist die Grundlage des weiteren Sportlebens oder Ansporn als kleines Ausbildungsziel :-)
Übungsstunden
Sonntags um 10.00 Uhr
Nächste Begleithundeprüfung findet am 05.Oktober 2024 statt.
Bei einer
Begleithundeprüfung (BH) handelt es sich um einen vorgegebenen Unterordnungsablauf des Hundes zusammen mit seiner Führperson durch bestimmte Hörzeichen (Kommandos). Während eines Prüfungsablaufes, z.B. Unterordnung (Leinenführigkeit und Freifolge) unter dem VDH, wird jegliche Art von Führerhilfen, wie wiederholte Kommandos, ständiges loben, streicheln, motivieren, anfassen, bestrafen, Futtergaben etc. als fehlerhaft bewertet und können zur Disqualifikation führen.
Die Erziehung des Hundes auf Alltagstauglichkeit steht hier im Vordergrund. Neben der Verkehrssicherheit wird auch die Sozialverträglichkeit und Unbefangenheit des Hundes in verschiedenen Alltagssituationen zunächst im eingefriedeten Grundstück, danach im öffentlichen Straßenverkehr überprüft. Der Halter muss beweisen, dass er über Grundwissen der Hundehaltung verfügt und in einem Sachkundetest diverse Fragen beantworten.
Die Prüfung kann mit jedem Hund absolviert werden. Zulassungsvorraussetzung der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein, er muss eindeutig identifizierbar durch eine Chip-Nr. oder durch eine Tätowierung sein, der Hund muss eine aktuelle Leistungsurkunde haben (dort wird dann die BH eingetragen), bei einem Rassehund müssen die Papiere vorhanden sein, die korrekten Impfungen müssen aktuell und es muss eine Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.
Für die Zulassung muss der Hundeführer in einem dem
VDH angeschlossenen Verband bzw Verein Mitglied sein, dies gilt für den Hundeführer und für den Hundehalter !
Ein Hundeführer darf nur mit maximal zwei Hunden an einer BH starten und ein Hund darf nur mit einem Hundeführer einmal an einem Prüfungstag starten.
1. Sachkundenachweis
Zuerst wird die Sachkunde des Hundeführers durch Ausfüllen eines
Fragebogens abgefragt. Dieser Prüfungsteil wird nur einmal geprüft und wird bei weiteren wiederholten Prüfungen nur durch den Eintrag im Sportpass oder einer Urkunde nachgewiesen.
2. Identifikations-/ Unbefangenheitsprüfung des Hundes
Die Unbefangenheitsprobe wird vor
Beginn der Prüfung
durchgeführt. Jeder teilnehmende Hundeführer stellt sich dafür mit seinem locker angeleinten Hund einzeln beim Leistungsrichter vor. Dieser überprüft dann die Unbefangenheit des Hundes, indem er die Tätowiernummer bzw. die Chipnummer überprüft, um die
Identität des Hundes
festzustellen. Es ist dem Leistungsrichter verboten, den Hund dabei zu berühren. Kann die Identität nicht festgestellt werden, darf der Hund die Prüfung nicht antreten. Zeigt der Hund bei der Unbefangenheitsprobe
negativ
zu bewertendes
Verhalten, darf er an der Prüfung nicht teilnehmen. Des Weiteren beurteilt der Leistungsrichter, ob der Hund während der gesamten Prüfung unbefangen ist. Stellt der Leistungsrichter Mängel fest, muss er die Prüfung abbrechen. Der Leistungsrichter beurteilt das Verhalten des Hundes nach drei Abstufungen:
Positiv zu bewertendes Verhalten:
„Der Hund verhält sich bei der Überprüfung z. B. neutral, selbstbewusst, sicher, aufmerksam, temperamentvoll, unbefangen.“
Noch zu vertretende Grenzfälle: „Der Hund verhält sich z. B. etwas unstet, leicht überreizt oder leicht unsicher. Diese Hunde können zugelassen werden, sie sind jedoch im Prüfungsverlauf genauestens zu beobachten.“
Negativ zu bewertendes Verhalten, Wesensmängel: „Der Hund verhält sich z. B. scheu, unsicher, schreckhaft, schussscheu, unführig, bissig, aggressiv“, was zur Disqualifikation führt.
3. Die Unterordnung (auf dem Übungsplatz)
Anschließend folgt der
Hauptteil der Begleithundeprüfung. Das Team Mensch-Hund wird hier auf dem Trainingsplatz beurteilt. Der Gehorsam deines Hundes wird mit einigen Kommandos überprüft. Hierzu zählen die
Leinenführigkeit (im Normalschritt und Schnellschritt, im Langsamschritt und in der Winkelarbeit). Dein Hund muss hier eng, freudig und aufmerksam neben dir laufen. Vor dem Beginn der Übung kannst du als Hundeführer ein Hörzeichen geben. Beim Stehenbleiben soll sich der Hund selbstständig neben dich setzen. Die Leine muss während der gesamten Übung leicht durchhängen; der Hund sollte eigenständig folgen.
In der nächsten Übung gehen dein Hund und du mehrfach durch eine Personengruppe hindurch und bleiben in der Nähe einer fremden Person stehen. Der Hund sollte sich selbstständig, gelassen und uninteressiert setzen. Oftmals wird bei diesem Prüfungsteil ein vorgegebenes Laufschema angewendet. Es folgen noch zwei weitere Übungen
ohne Leine, also in
Freifolge.
Hierzu gehört die
Sitzübung. Du läufst eine lange Gerade, bei der dein Hund in Fuß-Position folgt, und nimmst dann nach 10-15 Schritten eine Grundstellung ein, bei der du dem Hund das Kommando „Sitz“ gibst. Du entfernst dich daraufhin weitere 15 Schritte vom Hund und holst ihn anschließend wieder ab. Der Hund sollte aufmerksam sitzen bleiben, bis er das Kommando zum Folgen („Fuß“) bekommt. Die zweite Übung ohne Leine ist das Ablegen in Verbindung mit Herankommen. Ausgangspunkt ist die 15 Schritte entfernte Position aus der Vorübung, dann nimmst du die Grundstellung ein, gibst das Kommando „Platz“ und entfernst dich weitere 30 Schritte. Anschließend rufst du den Hund zu dir. Dieser sollte sofort und zügig kommen und sich aufmerksam schauend direkt vor dich setzen. Nach dem Kommando „Fuß“ muss sich der Hund an deiner linken Seite setzen.
Diese Übung wird von zwei Teams (Hund und Halter) gleichzeitig absolviert, wobei immer ein Besitzer seinen Hund in der
Ablage liegen lässt. Hierbei lässt der Halter den Hund zunächst absitzen (mit dem Kommando „Sitz“), leint ihn dann ab und lässt ihn abliegen (meist mit dem Kommando „Platz“). Dann entfernt sich der Halter 30 Schritte und bleibt mit dem Rücken zu ihm stehen.
Bei diesen Übungen werden Punkte vergeben. Bei mindestens 70% der erreichbaren 60 Punkte (also bei 42 Punkten) hast du den Teil bestanden und die Prüfung kann fortgesetzt werden.
4. Verkehrsteil
Im
letzten Teil der Begleithundeprüfung testet man reale
Außenbedingungen und dein Hund muss dabei ein
gleichgültiges
Verhalten zeigen. Der Prüfungsteil wird häufig an stark besuchten Orten wie
Parkplätzen oder Bahnhöfen durchgeführt. Dein Hund soll dabei weder an der Leine zerren noch gezogen werden müssen. Oft werden noch zusätzliche Situationen wie ein schreiendes Kind oder ein
Fahrradfahrer etc. simuliert. Manchmal wird zusätzlich eine
Anbinde-Übung integriert, bei der der Hund alleine angeleint trotz verschiedener passierender Menschen mit und ohne Hund
ruhig und gelassen bleiben soll.
Wenn alle Prüfungsteile bestanden sind, hast du die
Begleithundeprüfung bestanden. Es folgt ein Abschlussgespräch und die schriftliche Bestätigung des Bestehens.
Je nach prüfendem Verein kann es Varianten und kleinere Abweichungen im Prüfungsablauf kommen.